Dein JobRad fährst Du wie Dein eigenes Rad: auf dem Weg zur Arbeit und zurück, im Alltag, in der Freizeit oder beim Sport. Vorgaben für eine betriebliche Mindestnutzung gibt es in der Regel keine.
Und nicht nur Du selbst kannst Dich an Deinem JobRad erfreuen: Alle in Deinem Haushalt lebenden Personen, zum Beispiel Partnerin oder Partner und sogar deine Kinder können mit Deinem JobRad fahren – das JobRad ist auch dann versichert.